Quereinstieg Weiterbildung Paar- und Familientherapie und Systemisches Arbeiten
Unsere Möglichkeit zum Quereinstieg in das 3.Jahr der Weiterbildung Paar- und Familientherapie und Systemisches Arbeiten ist für bereits systemisch vorerfahrene/vorgebildete KollegInnen konzipiert. Sie haben bereits einen Abschluss für Familienberatung und Systemisches Arbeiten beim vft oder bei einem anderen systemischen Institut oder vielfältige systemische Erfahrungen. Damit können Sie aufbauend auf Ihren Vorerfahrungen mit unserem Quereinstieg den Abschluss "systemische/r Familientherapeut/in vft" erwerben.
Zugangswege
1. Weiterbildung Systemischer Berater
- Sie haben bereits einen erfolgreicher Abschluss der 2-jährigen Weiterbildung im vft: Familienberatung und Systemisches Arbeiten, mit vft-Zertifikat.
- Oder: Sie haben einen erfolgreichen Abschluss einer 2-jährigen Weiterbildung Familienberatung und Systemisches Arbeiten bei einem anderen Institut, das von einem systemischen Dachverband anerkannt ist. Zusätzlich werden Kenntnisse des Lebensflussmodells und Nachweise praktischer systemischer Arbeit mit Familien verlangt.
2. Quereinstieg
Damit nach Beendigung der Aufbauweiterbildung der Abschluss „System. Familientherapeut/in“ zertifiziert werden kann, müssen vom Quereinsteiger zu Beginn der Weiterbildung mindestens folgende Kenntnisse nachgewiesen werden:
- 220 UE Theorie und Methodik
- 100 UE system. Supervision unter Anleitung
- 80 UE Intervision
- 70 UE selbständige Beratungsarbeit mit mind. 3 erfolgreich abgeschlossenen Beratungen
- 100 UE berufsfeldrelevante Selbstreflexion + Kenntnisse im Lebensflussmodell
Die Voraussetzungen werden von uns sorgfältig gegen eine Prüfgebühr geprüft.
Ansonsten weisen wir auf unsere 3-jährige Weiterbildung in "Paar- und Familientherapie und systemisches Arbeiten", 2-jährige Weiterbildung in "Familienberatung und Systemisches Arbeiten" und 2-jährige Weiterbildung "Supervision- und Organisationsentwicklung" hin.
Ablauf der Weiterbildung
Prüfung der Voraussetzungen i
Aufnahmetag und Supervision 1
(1 Tag, 8 UE) i
Familienrekonstruktion
(5 Tage, 48 UE) i
Supervision und Üben 2
(1 Tag, je 8 UE) i
Intervision i
Paar/Partnerseminar
(3 Tage, 28 UE) i
Supervision und Üben 3
(1 Tag, je 8 UE) i
Intervision i
Supervision und Üben 4
(1 Tag, 8 UE) i
Intervision i
Psychosomatik
(3 Tage, 29 UE) i
Supervision und Üben 5
(1 Tag, 9 UE) i
Praxiseinheit LIVE 3
(mind. 3 Tage, je 9 UE) i
Supervision und Üben 6
(1 Tag, 9 UE) i
Abschluss
(2 Tage, 20 UE) i
Zertifikat i
Die DGSF-zertifizierte Aufbauweiterbildung in Paar- und Familientherapie und systemischem Arbeiten umfasst folgende Bereiche:
Weitere Informationen
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Zertifizierung
Unsere Weiterbildung ist vom Dachverband DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V.) zertifiziert und wird alle fünf Jahre neu überprüft.
Zudem sind wir akkreditiertes Institut. Dies bedeutet, dass alle 10 Jahre eine Qualitätskontrolle durchgeführt wird.
Gruppengröße
Eine Weiterbildungsgruppe besteht aus maximal 18 Teilnehmer/innen. Ein bis zwei Trainer/innen führen die Seminare durch.
Gesetzliche Grundlagen
Systemische Familientherapie arbeitet mit Systemen und darf ausgeübt werden. Familientherapie behandelt nicht Einzelpersonen.
Insofern unterliegt sie auch nicht Einschränkungen durch das Psychotherapeuten-Gesetz. Für Einzel-Psychotherapie ist die Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten erforderlich oder die eingeschränkte Heilerlaubnis für Psychotherapie (HPG) zu beantragen und die Prüfung abzulegen.
Einzugsbereich
Großraum München
- Augsburg
- Ulm
- Regensburg
- Niederbayern
- Salzburg
Großraum Franken
- Nürnberg
- Würzburg
- Aschaffenburg
- Schwäbisch Hall
- Heilbronn
Kosten
- Die Kosten der Weiterbildung belaufen sich in 2022 (inkl. Partner/in im Partnerseminar) auf €uro 3.060,–, ab 2023 auf 3.200,- Euro
- Diese beinhalten sämtliche Kosten für Seminare, Supervisionen und Praxiseinheiten und sind zahlbar in monatlichen Raten.
- Es gelten die bei Vertragsabschluss gültigen Preise!
- Einzige zusätzlich Aufwendung: 5 Unterbringungen im Seminarhaus (unverbindliche Angabe: ca. 66,- Euro pro Übernachtung mit Vollpension im Doppelzimmer)
- Hinweis:
Wenn die selbstverantwortliche Therapiearbeit außerhalb der eigenen Einrichtung durchgeführt wird, können die Teilnehmer/innen dafür selbstverständlich ein Honorar verlangen. Dadurch können die Kosten der Weiterbildung um ca. ein Drittel oder mehr verringert werden!
Zeitaufwand
Die Weiterbildung besteht aus 2-5-Tage-Seminaren. Wir bemühen uns, möglichst viele Fortbildungstage auf ein Wochenende zu legen. Die Praxisblöcke und Supervisionen beginnen meist um 12.30 Uhr, so dass vormittags noch gearbeitet werden kann.
Prämiengutscheine
Wir nehmen Prämiengutscheine an!
Zur Finanzierung unserer Weiterbildungen möchten wir Sie auf die Bildungsprämie hinweisen.Die Beratungsstellen der Bildungsprämie bieten wieder bundesweit Beratungen an und stellen Prämiengutscheine aus.Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Fortbildungskurse - bis max. 500 Euro. Und dies bei längeren Fortbildungen pro Jahr.
Wesentliche Rahmendaten:
Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro.
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Den Prämiengutschein können Weiterbildungsinteressierte für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate benutzen, die Ihrer beruflichen Fortbildung dienen. Beispiele siehe: http://www.bildungspraemie.info/index.php
Die Prämie kann einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, also in diesem Jahr und erneut im nächsten Jahr.
Wichtiger Hinweis:
Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch einer Beratungsstelle.
Kontakt
Hier erhalten Sie unter der kostenlosen Rufnummer 0800-2623000 Informationen zu Beratungsstellen in Ihrer Nähe. Die Beraterin bzw. der Berater überprüft, ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.